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Die VBG ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Ihr im Sozialgesetzbuch erteilter Auftrag ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Sicherstellung der Ersten Hilfe. Dazu gehört auch die Ausbildung von Personen, die in den Mitgliedsunternehmen mit diesen Aufgaben betreut sind. Im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ist die VBG zuständig für die Wiederherstellung der Gesundheit und der Fähigkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft sowie für finanzielle Entschädigungen.
Diesen umfassenden Schutz bietet die VBG knapp 590.000 Mitgliedsunternehmen mit ca. 7,95 Millionen versicherten Arbeitnehmern.
Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, in der Arbeitgeber und Versicherte vertreten sind. In den Sozialwahlen, die in Deutschland alle sechs Jahre stattfinden, wird eine paritätisch besetzte Vertreterversammlung gewählt. Die Vertreterversammlung (Legislativorgan) beruft einen Vorstand (Exekutivorgan), der mit je acht Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite besetzt ist. Die Geschäftsführung ist für die laufenden Verwaltungsgeschäfte verantwortlich.
Bei der VBG sind Unternehmen aus über 100 Gewerbezweigen versichert. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Kirchen, Sportvereine, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie.
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